Archiv für November 2008
Erstellt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Computerprogramm (Software-Erstellung im Arbeits- oder Dienstverhältnis), so ist der Arbeitgber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt.
LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, 28 O 157/08 – Die Veröffentlichung von persönlichen E-Mails in blogs war ein in der Sommerpause in blogs geführte Auseinandersetzung. Zum Teil wurde vertreten, dass die Veröffentlichung privater Mails die „Intimsphäre” verletze und daher unzulässig sei. Andere veröffentlichten solche Mails ohne weitere Bedenken. Die hier wieder gegebene Entscheidung des LG Köln führt den Begriff der „Geheimsphäre” ein, ohne diesen im Kern zu erläutern. Es wird jedoch deutlich abgegrenzt von anderen Schreiben, also z. B. der Veröffentlichung von geschäftlichen bzw. behördlichen Schreiben. Nach der Entscheidung kann die Veröffentlichung durch Abmahnung und ggf. durch einstweilige Verfügung per Gericht untersagt werden.
Eine nachträgliche Miturheberschaft (§ 8 UrhG) an Software kommt in Frage, wenn ein eigenschöpferischer Beitrag nach Erstellung der Software geleisteet wird.
BGH, PM – Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über Wertersatz nach einem Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs (gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB) zu entscheiden. Dabei ging es um die Höhe des Geldersatzes, weil em Rücktrittsgegner die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich war und er deshalb Wertersatz schuldete. Es ging um den Kauf eines Pferdes.
Für Online-Käufer ist ein unvollständig oder offensichtlich fehlerhaftens Impressum einer Internetseite (Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG) ein eindeutiges Warnzeichen:
Dies sind:
- Ausländische Anbieter-Adresse bei deutscher Versandanschrift
- Schwierige Erreichbarbeit, da nur Fax oder Mail angegeben wurden
- Kostenpflichtige Telefon- / Fanummern
Wenn die Angaben in einer extra Seite “Kontakt” umfänglicher und kostenlos sind gilt die Warnung eingeschränkt: Die Angaben auf den beiden Seiten dürfen dann nicht widersprüchlich sein.