Archiv für Februar 2009

Imer wieder sind in den Anbieterkennzeichnungen (“”) von Webseiten die Umsatzsteuernummern der Betreiber hinterlegt. Oft mit dem Zusatz, dies entspreche den nach § 5 TMG. Doch die Angabe der Umsatzsteuernummer gehört NICHT zu den nach dieser Norm! Ein Blick in das Gesetz fördert hier die Rechtskenntnis:

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Eine große Zahl der deutschen Unternehmen stellt Jobangebote in´s . Dabei seien ca. die Hälfte Eigenveröffentlichungen, also Angebotem auf den Unternehmensseiten selbst (Mit Rubriken wie: “Karriere”, “Jobs”). Parallel werde aber auch klassisch in Zeitungen geworben. ERschreckend jedoch, dass nur noch 39% der Unternehmen offene Stellen an die Arbeitsagentur melden. Nicht ersichtlich aus dieser Zahl ist jedoch, wie viele Stellen dies in absoluten Zahlen sind, die die Arbeitsagenturen nie auf den Schreibtisch bekommen. Diese Meldung der Bitkom sollte aber die Alarmglocken bei den Arbeitsagenturen schrillen lassen. Schnelle Reform tut not.

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