Wahrscheinlich droht bald wieder eine neue Abmahnwelle. Diese würde nicht nur in ebay, sondern alle Auktionsplattformen treffen. Zudem auch zahlreiche Online-Shops: Nach einem Urteil des soll nämlich die Einbindung der als Bilddatei nicht erlaubt sein.

Der aktuelle Abmahn-Warner.de empfiehlt deshalb die und andere vorgeschriebene Informationen aus Sicherheitsgründen nach den gleichen Regeln wie das Impressum (Anbieterkennzeichnung) zu behandeln. Diese Angaben sollen daher gut leserlich, (zumindest auch) als reinen Text, in ausreichender Größe, ohne Scrollkasten, ohne Rahmen, ohne Java oder Sonstigem zu erstellen. Vor allen Dingen sollte auch die E-Mmail-Adresse nicht als Bilddatei oder ähnlichem eingebunden werden. Nach einer Meldung von Abmahn-Warner.de vom 19.11.2007

Anm. RA Exner: Die Problematik an Klarschriften in E-Mail und Anschriften bei der ist, dass so die Texte auch wieder von Robotern ausgewertet werden können. Wenn die Ergebnisse dann für die Versendung von SPAM, Werbe-Anrufen, etc. verwendet werden, bleibt den Betreibern nur noch die Verwendung komplexer Tools. So kann z. B. in Typo 3 (V4) die Hinterlegung von E-Mails so verschlüsselt erfolgen, dass einfache Auslesung durch Roboter nicht möglich ist. Bei einem Besucher soll dagegen die Mailfunktion gleichwohl ungehindert funktionieren.Mehr zum Thema Abmahnungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnkosten.

Links zur Meldung:

www.abmahnwarner.de > Newsletter

www.auktion-und-recht.de > Abmahnungen

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