Wer zuerst kommt, malt zuerst. Dieser Grundsatz der Priorität gilt auch im Domain-Recht bei der Vergabe neuer Domains. Wer also eine schönen freien Domain-Namen entdeckt darf diesen grundsätzlich sichern.
Abmahnungen und die Freigabe der Domain drohen aber, wenn eine gleichlautende Marke besteht. Dies kann bei notorisch bekannten Marken auch nicht durch sogenannte Bindestrich-Schreibweisen verhindert werden.
Die Rechtsprechung verfährt zum Teil recht großzügig, bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr oder Rufausbeutung des Domaininhabers zum Nachteil des Markeninhabers.
In keinem Fall schützt die Eintragung durch einen Registrar (z. B. für “.de”-Domains die DENIC e.G.) vor späteren Ansprüchen Dritter. Die Denic muss nicht – wie mehrere Gerichtsurteile einmütig entschieden haben – die Eintragungsanträge vor Ausführung prüfen.
Es sind also zwei Schutzstrategien empfehlenswert:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, http://online-law.de
Tags:- Domain-Recht, - Wettbewerbsrecht, Abmahnungen, Domain, Marke, Priorität