Archiv für die Kategorie „Internet- Kaufrecht“

Landgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 – Das LG Bochum hat mehrere in der Praxis häufig verwendete (“abgeschriebene”) des Computerhandels im Fernabsatzgeschäft als Wettbewerbsverstöße angesehen. Damit drohen neue Abmahnungen: Verbraucher müssen insb. keine vollständigen Haftungsausschluss, weit reichenden Eigentumsvorbehalt oder eine unverzügliche Rüge akzeptieren. Zudem kann aber auch der Wettbewerber Unterlassung verlangen: Da der Verwender der unzulässigen mit weniger Rücksendungen kalkulieren kann, habe der einen wettbewerblichen Nachteil, so das LG Bochum. Bei Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) liegen demnach auch die Voraussetzungen des § 3 UWG vor, da die AGB geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

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, PM – Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über nach einem Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs (gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB) zu entscheiden. Dabei ging es um die Höhe des Geldersatzes, weil em Rücktrittsgegner die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich war und er deshalb schuldete. Es ging um den Kauf eines Pferdes.

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Für Online-Käufer ist ein unvollständig oder offensichtlich fehlerhaftens einer Internetseite (Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG) ein eindeutiges Warnzeichen:
Dies sind:

  1. Ausländische Anbieter-Adresse bei deutscher Versandanschrift
  2. Schwierige Erreichbarbeit, da nur Fax oder Mail angegeben wurden
  3. Kostenpflichtige Telefon- / Fanummern

Wenn die Angaben in einer extra Seite “Kontakt” umfänglicher und kostenlos sind gilt die Warnung eingeschränkt: Die Angaben auf den beiden Seiten dürfen dann nicht widersprüchlich sein.

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Ein recht ungewöhnlicher Vorgang ist es, dass ein Amtsgericht (AG) vore einem missverständlichen seiner eigenen Entscheidung per Pressemitteilung warnt. Demnach ist das von einem Inkassodienst zitierte Urteil keine Bestätigung der Rechtmäßigkeit für die geltend gemachten Forderungen einer Internet-Firma mit Sitz in der Schweiz. Das Urteil war ein Anerkenntnisurteil – über die Rechtmäßigeit der Forderung war demnach vom Gericht gar nicht entschieen worden.

Leider werden von dem betreffenden AG nicht Roß und Reiter genannt: Da die Meinungfreiheit des Art. 5 Grundgesetz (GG) vorrangig ein Abwehrrecht ist, wollte die Pressestelle offensichtlich nicht den Versender benennen.

Zur Sache hat computerbetrug.de ausgeführt, dass die genannten Mahnungen von der Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn stammten. Darin seien die Empfänger aufgefordert worden, die Geldforderung einer Internet-Firma mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der sei die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts miin diesem Artikel zu finden!)

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Laut einem Bericht von heise online (09.04.2008 17:47) schwappt gerade wieder eine Mahnungswelle durch die Lande: Die Münchener Anwältin Katja Günther betreibe massenhaft ein für Net Content Ltd. oder Online Content Ltd. Es ist von “tausenden Mahnungen” die Rede. (sieh unten) Nach vorliegenden Unterlagen gibt die Anwältin gleich als Interessenschwerpunkt “Strafrecht” an. Unbedarfte Nutzer sind hierdurch eingeschüchtert und schnell bereit zu zahlen.

Solche Zahlungen sind nicht erforderlich. Auf die muss nicht gezahlt werden, z. B. wenn es vorher keine ordentliche Rechnung gab (§ 271 BGB).

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Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dürfen nun auch ihre Leistung über eBay, MyHammer oder andere Online-Auktionen versteigern.

Hintergrund: Für die Vergütung von anwaltlichen Leistungen gilt im Großen und Ganzen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz werden anwalltiche Leistungen anhand von Gebührentatbeständen berechnet. Gerade im außergerichtlichen Bereich werden von Anwälten aber Dienstleistungen zu frei vereinbarten Preisen, u. a. gem. schriftlicher Vergütungsvereinbarung erbracht. Dies ist auch nach dem RVG so vorgesehen.

Nicht vorgesehen ist bzw. war bisher die von Anwaltsdiensten. Dies wurde – entsprechend einer althergebrachten Auffassung – zumeist sogar als standeswidrig angesehen. Auch Anwaltskammern haben sich diesen Standpunkt zu Eigen gemacht. Kritik hiergegegen kam massiv auf, als die Europäische Kommission die Standesregeln als möglicherweise wettbewerbsrelevant auf dem Binnenmarkt kritisierten. Diesen Beitrag weiterlesen »