Archiv für die Kategorie „- Hardware-Recht“

Nach Art und Umfang können mehrere Ansprüche gegen Wettbewerber unterschieden werden. Diese können bzgl. eines Verkaufsgegenstandes, des Firmennamens einer Marke/Kennzeichen oder als Schutz gegen Eingriffe in den eigene Gewerbebetrieb begründet sein:

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OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 4 Ss OWi 683/08 – Der Betroffene rügte die aus seiner Sicht fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages. Er sah sich dadurch in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Das Gericht entschied:

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Die Kopie und das Verbreiten von Begleitmaterial zur Software und/ oder ohne Lizenz ist grundsätzlich unzulässig. Ist solche Material nicht zur Verbreitung durch den Hersteller / Verfasser frei gegeben, so können Abmahnung, Auskunftsansprüche und Lizenzentgelte nachgefordert werden. Als geschütztes Begleitmaterial sind einzustufen:

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Berlin, 10. Dezember 2008 – Neue Tarife gelten für Urheberrechts-Abgaben auf IT-Geräte. Der Hightech-Verband BITKOM hat mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss ausgehandelt. Der so genannte Gesamtvertrag Reprographie ist heute in Berlin unterzeichnet worden. Demnach werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise zurückgehen. Hinzugekommen sind Abgaben auf und . Diese Geräte dienen nicht nur zum Drucken, sondern auch zum Scannen und Kopieren sowie teilweise als Faxgerät. Die Verhandlungen wurden notwendig, weil in diesem Jahr ein neues Urheberrechts-Gesetz in Kraft getreten ist.

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, Urteil vom 2. Oktober 2008 – I ZR 18/06 – PCs – sind keine Geräte zur fotomechanische Vervielfältigungen, wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät. Das ist die Kurzzusammenfassung des Urteils des . Damit wies der das Anliegen der Verwertungsgesellschaft für Autoren (VG Wort) zurück. Diese hatten von einem Importeur von Computern je Gerät 30,- EUR Abgaben an die Gemeinschaft der gefordert. Damit hat der schrittweise klarheit für die modernen Bürogeräte geschaffen: Nach den Entshceidungen zu Mutlifunktionsgeräten und Druckern und Plottern (, Urteil vom 30.01.2008 – Az. I ZR 131/05 – Abgabe bejaht), CD-Kopierstationen (, Urteil vom 17. 07.2008, Az.  I ZR 206/05 – keine Abgabe ), liegt nun als auch für eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Zur Erleichterung alle PC-Käufer und zum Ärger aller Autoren: Keine Abgabe!

(BGH, Pressemitteilung zur Entscheidung auf jur-blog.de)

Nachdem nun mehrere Staaten die Verwendung von Wahlcomputern eingführt, aber auch schon Schwierigkeiten mit der Feststellung der Wähler aufgetreten sind, beschäftigt sich nun auch das Verfassungsgericht mit dem Thema. Termin zur Verhandlung ist der 28.10.2008.
, PM Nr. 85/2008 vom 25. September 2008 – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 28. Oktober 2008, (…) über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern”) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt wenden. (Text der gesamten Pressemitteilung)