Archiv für die Kategorie „- Software-Schutz“

Immer wieder wird von Juristen die Frage diskutiert, ob Software eine sei. Die Folgen haben weit reichende Konsequenzen, da es um die Verschaffung des Eigentums an der Software und den Zulässigen Vertragsgrenzen durch AGB geht: Wird die Software als eine betrachtet, wären die gesetzlichen Vertragstypen Maßstab für die Bewertung nach AGB-Recht.

Eine ist ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB) und so könnte wohl nur der Datenträger eine sein.

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Neben einem Urheberrechtsschutz kann bei einem auch ein nach §§ 5 Abs. 1 u. 3, 15 Markengesetz als gegeben sein.

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Nach Art und Umfang können mehrere Ansprüche gegen Wettbewerber unterschieden werden. Diese können bzgl. eines Verkaufsgegenstandes, des Firmennamens einer Marke/Kennzeichen oder als Schutz gegen Eingriffe in den eigene Gewerbebetrieb begründet sein:

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Computerprogramme sind vom geschützt. Der Schutz ergit sich aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 69a UrhG. Nicht geschützt sind Trivialprogramme. Dem Schutz unterfallen dagegen Betriebsprogramme, Grafik- und Bildbearbeitungsprogramme, Serversoftware und CMS-Systeme. Auch , Free- und Shareware unterliegen dem Urheberrechtsschutz: Diese Bezeichnung geben eine bestimmte Art der Lizenzerteilung wieder. Nur in Ausnahmefällen bei Freeware liegt eine Rechteverzicht vor. Dieser kann nach deutschem Recht aber nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht umfassen. Auch ein Copyright-Vermerk ist für den Schutz des Urheberrechts nicht Voraussetzung. Mit andern Worten: Jede Software, die nicht ein Trivialprogramm ist, ist rechtlich geschützt.

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Was ist im Bereich von Software-Programmen vom geschützt? Juristische Begriffe des bedürfen der Übersetzung in eine technische Sprache, um operabel zu sein.
Geschützt sind nach der Art des Software-Programms:

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Der Computer- Conficker hat sich auch auf hunderten Rechner der Bundeswehr breit gemacht. Dies berichtet heise Security (14.02.2009) “Einzelne betroffene Dienststellen wurden vom Bundeswehr-Netzwerk getrennt, um eine weitere Ausbreitung der Schadsoftware zu verhindern” wird ein Sprecher des BMVG zitiert.

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