Archiv für die Kategorie „- Community-Recht“
Obwohl es rechtwidrig ist, versuchen immer wieder Anbieter von Content die Verlinkung auf Unterseiten (Deep Links) zu verbieten. Dies geschieht in den Nutzungsbedingungen bzw. der „Link Policy”. Diese Praxis sit mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Spätestens seit der Entscheidung „Paperboy” des BGH, ist nämlich das Setzen von Deep Links auch nach der höchsten Rechtsprechung erlaubt. Dass dabei Einnahmen durch Umgehung von Einstiegs- und Navigationsseiten verloren gehen, muss hingenommen werden. Wer seine Einnahmen oder den Content schützen will sollte sich aber besser an die rechtlichen Vorgaben halten. Imageschäden sind wahrscheinlich, im schlimmsten Fall droht ggf. sogar eine Abmahnung oder Klage.
OLG Saarbrücken Beschluß vom 29.10.2007, 1 W 232/07 – Auch kürzere Gedichte und Texte sind schon vom Urheberrecht erfaßt (kleine Münze des Urheberrechts). Entsprechend sind Übernahmen und auch die Verbreitung im Internet untersagt, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliegt. Eine solche Lizenz – im einfachsten Falle eine Mail, die das O.K. gibt – lag im verhandelten Fallnicht vor. Der Antragstellerin wurde daraufhin wegen fehlender Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe nicht gewährt. Auch in diesem Fall erweist sich wieder, dass das Internet weder ein rechtsfreier Raum ist, noch die vielfach beschworene Anonymität wirklich besteht.
Noch immer sind Fehler beim Impressum ein beliebtes Thema für Abmahnungen im Internet oder bei eBay. Wie auch bei der Muster-Widerrufsbelehrung hat nun das BMJ einen Vorschlag unterbreitet, um den Missstand einzudämmen: Dabei wendet sich das Ministerium wieder an die Informationspflichtigen. Diemal jedoch nicht durch eine Norm sondern allein informatorisch über die Internetseiten des BMJ. In einer tief verzweigenden Strutktur kann mam nun zahlreiche Hinweise zu den erforderlichen Angaben des Internet-Impressums finden.