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	<title>Online-Law.de &#187; &#8211; IT-Arbeitsrecht</title>
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	<description>Internet &#38; IT-Recht, RA Exner - Kiel.</description>
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		<title>Die Urheberrechtsstellung in Unternehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 16:16:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anders als z.B. in den USA können in Deutschland die Unternehmen nicht Inhaber von Urheberrechten sein. Weil eine juristische Person nicht als Schöpfer an einem Werk gelten könne, sind also Unternehmen nicht Träger des Urheberrechts. Dies kann bei der Programmierung von Software oder beim Web-Design zum tragen kommen. § 7 UrhG [Urheber] Urheber ist der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anders als z.B. in den <a href="http://online-law.de/tag/usa/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with USA">USA</a> können in <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutschland">Deutschland</a> die <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unternehmen">Unternehmen</a> nicht Inhaber von Urheberrechten sein. Weil eine juristische Person nicht als <a href="http://online-law.de/tag/schopfer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schöpfer">Schöpfer</a> an einem <a href="http://online-law.de/tag/werk/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werk">Werk</a> gelten könne, sind also <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unternehmen">Unternehmen</a> nicht Träger des Urheberrechts. Dies kann bei der Programmierung von Software oder beim Web-Design zum tragen kommen.</p>
<blockquote><p>§ 7 UrhG [<a href="http://online-law.de/tag/urheber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheber">Urheber</a>]<br />
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.</p></blockquote>
<p><span id="more-145"></span></p>
<h4>1. <a href="http://online-law.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a></h4>
<p>Zur Vermeidung von späteren Lizenzzahlungen an Arbeitnehmers, Verlust des Bearbeitungsrechts am Werk bei Weggang eines Arbeitnehmers, u.v.m. ist daher auf eine entsprechende wirksame Rechtseinräumung im Arbeitsvertrag zu achten.</p>
<h4>2. Freie Mitarbeiter</h4>
<p>Auch hier ist eine Rechtseinräumung in Form einer <a href="http://online-law.de/tag/lizenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lizenz">Lizenz</a> frühzeitig zu vereinbaren. Andernfalls drohen Nachzahlungen und ggf. auch Vorbehalte bei der Nutzung oder <a href="http://online-law.de/tag/bearbeitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bearbeitung">Bearbeitung</a> im späteren Projektverlauf.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, http://online-law.de</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/" title="- IT-Arbeitsrecht" rel="tag">- IT-Arbeitsrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/lizenz-recht/" title="- Lizenz-Recht" rel="tag">- Lizenz-Recht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/lizenzrecht/" title="- Lizenzrecht" rel="tag">- Lizenzrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/software-vertrag/" title="- Software-Vertrag" rel="tag">- Software-Vertrag</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/urheber-bildrecht/" title="- Urheber- / Bildrecht" rel="tag">- Urheber- / Bildrecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" title="Deutschland" rel="tag">Deutschland</a>, <a href="http://online-law.de/tag/schopfer/" title="Schöpfer" rel="tag">Schöpfer</a>, <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" title="Unternehmen" rel="tag">Unternehmen</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" title="Urheber" rel="tag">Urheber</a>, <a href="http://online-law.de/tag/usa/" title="USA" rel="tag">USA</a>, <a href="http://online-law.de/tag/werk/" title="Werk" rel="tag">Werk</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Suche von Mitarbeitern im Internet: Arbeitsagenturen abgemeldet</title>
		<link>http://online-law.de/online-dienste/community-recht/online-recht/2009/02/suche-von-mitarbeitern-im-internet-arbeitsagenturen-abgemeldet/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 15:47:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Community-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[- IT-Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine große Zahl der deutschen Unternehmen stellt Jobangebote in´s Internet. Dabei seien ca. die Hälfte Eigenveröffentlichungen, also Angebotem auf den Unternehmensseiten selbst (Mit Rubriken wie: &#8220;Karriere&#8221;, &#8220;Jobs&#8221;). Parallel werde aber auch klassisch in Zeitungen geworben. ERschreckend jedoch, dass nur noch 39% der Unternehmen offene Stellen an die Arbeitsagentur melden. Nicht ersichtlich aus dieser Zahl ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine große Zahl der deutschen <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unternehmen">Unternehmen</a> stellt Jobangebote in´s <a href="http://online-law.de/tag/internet/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet">Internet</a>. Dabei seien ca. die Hälfte Eigenveröffentlichungen, also Angebotem auf den Unternehmensseiten selbst (Mit Rubriken wie: &#8220;Karriere&#8221;, &#8220;Jobs&#8221;). Parallel werde aber auch klassisch in Zeitungen geworben. ERschreckend jedoch, dass nur noch 39% der Unternehmen offene Stellen an die Arbeitsagentur melden. Nicht ersichtlich aus dieser Zahl ist jedoch, wie viele Stellen dies in absoluten Zahlen sind, die die Arbeitsagenturen nie auf den Schreibtisch bekommen. Diese Meldung der Bitkom sollte aber die Alarmglocken bei den Arbeitsagenturen schrillen lassen. Schnelle Reform tut not.</p>
<p><span id="more-70"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211;  http://online-law.de</p>
<blockquote>
<h4>Bitkom: 94 Prozent aller Unternehmen suchen Mitarbeiter im Internet</h4>
<p>PM Berlin, 29. Januar 2008 &#8211; Bei der Ausschreibung offener Stellen gehört das Internet inzwischen zum Standard. 94 Prozent aller Unternehmen in <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutschland">Deutschland</a> suchen per Internet nach neuen Mitarbeitern. Das hat eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM unter 809 Firmen aller Branchen ergeben. Besonders beliebt sind bei den Arbeitgebern Online-Jobbörsen wie Stepstone, Jobscout oder Monster, die von 59 Prozent aller Unternehmen genutzt werden. Die Hälfte der Firmen publiziert Stellenanzeigen auf der eigenen Homepage. Ein Viertel annonciert in spezialisierten Online-Stellenbörsen für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen. Immerhin ein Fünftel nutzt weitere Online-Dienste, darunter soziale Netzwerke wie Xing oder StudiVZ sowie regionale Internetdienste. (&#8230;)<br />
Die Stellenmärkte in den klassischen Printmedien bleiben aber ein wichtiges Instrument zur Rekrutierung neuen Personals. So suchen 85 Prozent der Firmen Mitarbeiter über Stellenanzeigen in Zeitungen oder Fachmagazinen. Zwei Drittel aller Firmen schalten in den Stellenmärkten von Tages- und Wochenzeitungen Anzeigen, um auf Vakanzen aufmerksam zu machen. (&#8230;)</p>
<p>Eine untergeordnete Rolle bei der Personalsuche spielen laut der BITKOM-Umfrage die Arbeitsagenturen. Nur 39 der Unternehmen in Deutschland melden freie Stellen der Bundesagentur für Arbeit. In der IT-Branche, die überdurchschnittlich viele hoch qualifizierte Spezialisten nachfragt, melden sogar nur 28 Prozent der Unternehmen offene Stellen an die Arbeitsagentur.</p>
<p><a href="http://www.bitkom.org/57502_57497.aspx" target="_blank">www.bitkom.org</a></p></blockquote>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/online-dienste/community-recht/" title="- Community-Recht" rel="tag">- Community-Recht</a>, <a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/" title="- IT-Arbeitsrecht" rel="tag">- IT-Arbeitsrecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/arbeitgeber/" title="Arbeitgeber" rel="tag">Arbeitgeber</a>, <a href="http://online-law.de/tag/internet/" title="Internet" rel="tag">Internet</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unternehmensrechte bei Software-Erstellung durch Arbeitnehmer</title>
		<link>http://online-law.de/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/online-recht/2008/12/unternehmensrechte-bei-software-erstellung-durch-arbeitnehmer/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Dec 2008 16:48:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- IT-Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach § 69a UrhG ist ein Unternhemer zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse bei der Programmierung &#8211; insb. Software-Erstellung &#8211; im Arbeits- oder Dientsverhältnis berechtigt. Als Voraussetzung muss eine arbeitsvertragliche Tätigkeit gegeben sein. Rechts-Tipp: Die Rechte an der erstellten Software gegen auch an das Unternehmen über, wenn der Arbeitnehmer nicht als Programmierer eingestellt worden ist. Beispiel: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 69a UrhG ist ein Unternhemer zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse bei der Programmierung &#8211; insb. <a href="http://online-law.de/tag/software-erstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Software-Erstellung">Software-Erstellung</a> &#8211; im Arbeits- oder Dientsverhältnis berechtigt.<br />
Als Voraussetzung muss eine arbeitsvertragliche Tätigkeit gegeben sein.<br />
<strong>Rechts-Tipp</strong>: Die Rechte an der erstellten Software gegen auch an das <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unternehmen">Unternehmen</a> über, wenn der <a href="http://online-law.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> nicht als Programmierer eingestellt worden ist.</p>
<p><span id="more-153"></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Beispiel</strong>: Zur Erleichterung einer Abrechnung nimmt ein Angestellter der Finanzbuchhaltung eine umfangreiche Excel-Programmierung vor. Dieses Programm wird nachher in einem Einzelfall an ein anderes Unternehmen verkauft.</p>
<p>Die Software muss allerdings im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit programmiert worden sein. Ist dies nicht der Fall, so stehen auch die Vermögensrechte und damit die Lizenzeinnahmen dem Arbeitnehmer (Programmierer) zu.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Beispiel</strong>: Ein Hardware-Entwickler programmiert ein später erfolgreiches Spiel in den Mittagspausen und nach Dienstschluss an seinem Arbeitsplatz. Andere Mitarbeiter finden das Spiel interessant und testen es in den Mittagspausen.</p>
<p>Im Ergebnis komme es nicht einmal darauf an, ob die Programmierleistung in der Arbeits- oder Freizeit erbracht werde. Nur der inhaltliche Bezug zur Arbeitsaufgabe sei maßgeblich. (So Redeker, IT-Recht, 4. Aufl. S. 9, Rn. 26</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, http://online-law.de</p>
<p><a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutschland">Deutschland</a>, Software-Erstellung, Unternehmen, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheber">Urheber</a>,  Arbeitnehmer</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/" title="- IT-Arbeitsrecht" rel="tag">- IT-Arbeitsrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/lizenzrecht/" title="- Lizenzrecht" rel="tag">- Lizenzrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/software-vertrag/" title="- Software-Vertrag" rel="tag">- Software-Vertrag</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/urheber-bildrecht/" title="- Urheber- / Bildrecht" rel="tag">- Urheber- / Bildrecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/arbeitnehmer/" title="Arbeitnehmer" rel="tag">Arbeitnehmer</a>, <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" title="Deutschland" rel="tag">Deutschland</a>, <a href="http://online-law.de/tag/software-erstellung/" title="Software-Erstellung" rel="tag">Software-Erstellung</a>, <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" title="Unternehmen" rel="tag">Unternehmen</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" title="Urheber" rel="tag">Urheber</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Arbeitnehmer als Urheberrechtsinhaber bei Software-Erstellung</title>
		<link>http://online-law.de/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/online-recht/2008/11/der-arbeitnehmer-als-urheberrechtsinhaber-bei-software-erstellung/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Nov 2008 16:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Erstellt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Computerprogramm (Software-Erstellung im Arbeits- oder Dienstverhältnis), so ist der Arbeitgber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt. § 69b UrhG [Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen] (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erstellt ein <a href="http://online-law.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Computerprogramm (<a href="http://online-law.de/tag/software-erstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Software-Erstellung">Software-Erstellung</a> im Arbeits- oder Dienstverhältnis), so ist der Arbeitgber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse  berechtigt.</p>
<p><span id="more-148"></span></p>
<blockquote>
<h4>§ 69b UrhG [<a href="http://online-law.de/tag/urheber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheber">Urheber</a> in Arbeits- und Dienstverhältnissen]</h4>
<p>(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der <a href="http://online-law.de/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.<br />
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.</p></blockquote>
<p><strong>Tipp für <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unternehmen">Unternehmen</a></strong>: Der Arbeitnehmer kann in <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutschland">Deutschland</a> insb. die so genannten Urheberpresönlichkeitsrechte geltend machen. Dazu gehört das Namensnennungsrecht. Dies kann er auch nach Weggang aus dem bisherigen Unternehmen verlagen &#8211; was z.B. für seine Stellung bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen von Bedeutung sein kann.<br />
Abweichende Regelungen werden für zulässig gehalten.<br />
Entsprechende Verzichtsklauseln sind Unternehmen bei Abschluss der Arbeitsvertäge zu raten, insb. wenn die zu erstellende Software durch ein Softwareteam zu erbringen ist.</p>
<p><strong>Arbeitnehmer-Tipp</strong>: Der Arbeitnehmer bleibt Urheber und hat entsprechende Urheberpersönlichkeitsrechte. Liegt eine Verzichtsvereinbarung auf u. a. das Namensnennungsrecht nicht vor und kann ein einzelner Mitarbeiter seinen schöpferischen Beiträg für das <a href="http://online-law.de/tag/werk/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werk">Werk</a> belegen, so können bei Unterlassung der Namensnennung auch Geldansprüche (Schadensersatz) geltend gemacht werden.</p>
<p>Im anglo-amerikanischen Recht (in den <a href="http://online-law.de/tag/usa/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with USA">USA</a>) ist die Rechtslage anders. Hier kann grundsätzlich auf die Urheberrechte vollständig verzichtet werden.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, http://online-law.de</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/" title="- IT-Arbeitsrecht" rel="tag">- IT-Arbeitsrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/lizenzrecht/" title="- Lizenzrecht" rel="tag">- Lizenzrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/software-vertrag/" title="- Software-Vertrag" rel="tag">- Software-Vertrag</a>, <a href="http://online-law.de/tag/deutschland/" title="Deutschland" rel="tag">Deutschland</a>, <a href="http://online-law.de/tag/software-erstellung/" title="Software-Erstellung" rel="tag">Software-Erstellung</a>, <a href="http://online-law.de/tag/unternehmen/" title="Unternehmen" rel="tag">Unternehmen</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" title="Urheber" rel="tag">Urheber</a>, <a href="http://online-law.de/tag/usa/" title="USA" rel="tag">USA</a>, <a href="http://online-law.de/tag/werk/" title="Werk" rel="tag">Werk</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Miturheberschaft an Software durch Bearbeitung</title>
		<link>http://online-law.de/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/online-recht/2008/11/miturheberschaft-an-software-durch-bearbeitung/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 18:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- IT-Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine nachträgliche Miturheberschaft (§ 8 UrhG) an Software kommt in Frage, wenn ein eigenschöpferischer Beitrag nach Erstellung der Software geleisteet wird. Beispiele: Anpassung einer Softare an eine Kundenumgebung ( insb. über Parametrisierung hinaus) neue Funktionalität u.a. durch Einbindung von (neuen) Bibilotheken oder Routinen Die Auswahl von anclickbaren Optionen innerhalb einer Software &#8211; also ohne deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine nachträgliche Miturheberschaft (§ 8 UrhG) an Software kommt in Frage, wenn ein eigenschöpferischer Beitrag nach Erstellung der Software geleisteet wird.</p>
<p><span id="more-143"></span><br />
<strong>Beispiele</strong>:</p>
<blockquote>
<ol>
<li>Anpassung einer Softare an eine Kundenumgebung ( insb. über Parametrisierung hinaus)</li>
<li>neue Funktionalität u.a. durch Einbindung von (neuen) Bibilotheken oder Routinen</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Die Auswahl von anclickbaren Optionen innerhalb einer Software &#8211; also ohne deren Veränderung &#8211; dürfte aus Auswahl vorgegebener Wahlmöglichkeiten regelmäßig nicht zur Miturhebereschaft an der Software führen.<br />
Als Folge sind der ursprüngliche <a href="http://online-law.de/tag/schopfer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schöpfer">Schöpfer</a> ( oder das Team der Software-Entwicklung ) und der Bearbeiter Gesamturheber der konkreten Software.<br />
Praxis-Hinweis: Bei langlebiger Software, die der <a href="http://online-law.de/tag/bearbeitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bearbeitung">Bearbeitung</a> unterliegen soll, empfiehlt sich frühzeitig eine Regelung der Bearbeitungsrechte und der Rechtsfolgen einer Bearbitung in der Software-<a href="http://online-law.de/tag/lizenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lizenz">Lizenz</a>.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; http://www.online-law.de</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/" title="- IT-Arbeitsrecht" rel="tag">- IT-Arbeitsrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/lizenzrecht/" title="- Lizenzrecht" rel="tag">- Lizenzrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/hardware-software-recht/software-vertrag/" title="- Software-Vertrag" rel="tag">- Software-Vertrag</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bearbeitung/" title="Bearbeitung" rel="tag">Bearbeitung</a>, <a href="http://online-law.de/tag/lizenz/" title="Lizenz" rel="tag">Lizenz</a>, <a href="http://online-law.de/tag/software-erstellung/" title="Software-Erstellung" rel="tag">Software-Erstellung</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheberrecht/" title="Urheberrecht" rel="tag">Urheberrecht</a><br />
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Mitteilungspflicht für Professoren bei Veröffentlichung von Diensterfindungen</title>
		<link>http://online-law.de/verschiedenes/arbeitsrecht-und-it/online-recht/2008/10/bgh-mitteilungspflicht-fuer-professoren-bei-veroeffentlichung-diensterfindung/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Oct 2008 00:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der u. a. für das Recht der Arbeitnehmererfindungen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 18. September 2007 die Revision eines Hochschullehrers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Kläger ist als Direktor einer orthopädischen Abteilung des Universitätsklinikums beamteter Professor an einer niedersächsischen Hochschule. Bei seiner wissenschaftlichen Tätigkeit erfand er ein neues &#8220;selbststabilisierendes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der u. a. für das Recht der Arbeitnehmererfindungen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (<a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>) hat am 18. September 2007 die Revision eines Hochschullehrers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Kläger ist als Direktor einer orthopädischen Abteilung des Universitätsklinikums beamteter <a href="http://online-law.de/tag/professor/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Professor">Professor</a> an einer niedersächsischen Hochschule. Bei seiner wissenschaftlichen Tätigkeit erfand er ein neues &#8220;selbststabilisierendes Kniegelenk&#8221;. Nach der bis Anfang 2002 geltenden Rechtslage waren solche Erfindungen eines Hochschullehrers &#8220;freie&#8221; Erfindungen, <span id="more-11"></span>d.h. der Hochschullehrer konnte frei über sie verfügen und sie selbst zum <a href="http://online-law.de/tag/patent/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Patent">Patent</a> anmelden. Nach der im Februar 2002 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen kann der Hochschullehrer zwar frei entscheiden, ob er eine Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich machen will. Entscheidet er sich dafür, muss er die Erfindung jedoch der Universität melden und hat die Universität das Recht, die Erfindung in Anspruch zu nehmen und selbst zum <a href="http://online-law.de/tag/patent/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Patent">Patent</a> anzumelden.</p>
<p>Für die Nutzung der Erfindung erhält der Hochschullehrer dann eine Vergütung. Da ein Patent nur erteilt werden kann, wenn die Erfindung zum Zeitpunkt der Patentanmeldung noch nicht veröffentlicht war, müsste eine Patentanmeldung der Universität jedoch immer dann erfolglos bleiben, wenn der Erfinder sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung bereits in einer Fachzeitschrift, im <a href="http://online-law.de/tag/internet/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet">Internet</a>, auf einem Fachkongress oder sonstwie bekanntgemacht hat. Daher bestimmt das Gesetz, dass der Hochschullehrer seine Erfindung erst dann veröffentlichen darf, wenn er dies der Universität rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor, angezeigt hat. Diese Anzeigepflicht bzw. die damit verbundene &#8220;Wartefrist&#8221; vor einer Veröffentlichung hält der Kläger für einen verfassungswidrigen Eingriff in die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit. [...]</p>
<p>Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung. Zwar berührt es die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit, wenn ein Hochschullehrer vor der <a href="http://online-law.de/tag/publikation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Publikation">Publikation</a> einer von ihm gemachten Erfindung eine gewisse Zeit zuwarten muss. Die verfassungsrechtliche Garantie der Institution der Hochschule und ihrer Funktionsfähigkeit erlaubt jedoch die darin liegende Beeinträchtigung der grundrechtlich geschützten Rechte des Hochschullehrers, wenn diese Beeinträchtigung jeweils so gering wie möglich gehalten und auf dasjenige beschränkt wird, was notwendig ist, um der Universität die Möglichkeit zu erhalten, ein Patent zu erlangen. Hat der Hochschullehrer ein Interesse, die Erfindung so schnell wie möglich zu publizieren, etwa weil sich auf einem bestimmten Gebiet der Technik verschiedene Forschungsgruppen ein &#8220;Wettrennen&#8221; liefern, steht der Universität nicht die gesetzliche &#8220;Regelfrist&#8221; von zwei Monaten zur Verfügung. Die Frist kann dann vielmehr wesentlich kürzer sein und sich im Einzelfall auf Tage oder gar Stunden verkürzen.</p>
<p>BGH, Urteil vom 18. September 2007 &#8211; X ZR 167/05<br />
LG Braunschweig &#8211; Urteil vom 4. Februar 2004 &#8211; 9 O 1060/03 ./.<br />
OLG Braunschweig &#8211; Urteil vom 10. November 2005 &#8211; 2 U 19/05<br />
PM Nr. Nr. Nr. 130/2007 des BGH</p>
<p>Mitgeteilt von (se)</p>

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