Archiv für die Kategorie „- Wettbewerbsrecht“
BGH, Urteil vom 07.07.2010, VIII ZR 268/07 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Die Revision des Versandhandelsunternehmens hatte keinen Erfolg.
LG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2009, Az. 315 O 111/09 -Durch Einstweilige Verfügung wegen Angebot einer Musik-CD bei Amazon hat das Hamburger Landgericht einen Streitwert von 125.000,00 EUR anerkannt. Angeblich verletze die CD mit der Bezeichnung “Spinning Beats Vol. 1″ des Anbieters Sony (Belgien) die Marke “Spinning” des Markeninhabers Mad Dogg Athletics Inc.
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 08.01.2009, Az. 5 W 1/09 – Mit der Entscheidung zu “Vertippter” – Domains ( allgemein als Typosquatting bezeichnet) stellt das OLG aus Hamburg zunächst wieder Grundsätze klar: Schon geringfügige Veränderungen sind in Domainrecht geeignet, im konkreten Einzelfall aus dem Verbotsbereich des geschützten Zeichens heraus zu führen. Dies gilt oft schon für Bindestrichdomains.
Neben einem Urheberrechtsschutz kann bei einem Computerprogramm auch ein Titelschutz nach §§ 5 Abs. 1 u. 3, 15 Markengesetz als Markenschutz gegeben sein.
Wer zuerst kommt, malt zuerst. Dieser Grundsatz der Priorität gilt auch im Domain-Recht bei der Vergabe neuer Domains. Wer also eine schönen freien Domain-Namen entdeckt darf diesen grundsätzlich sichern.
Abmahnungen und die Freigabe der Domain drohen aber, wenn eine gleichlautende Marke besteht. Dies kann bei notorisch bekannten Marken auch nicht durch sogenannte Bindestrich-Schreibweisen verhindert werden.
Nicht selten kollidieren bestehende Marken- oder Namensrechte.
Beispiele: Eine lokale Firma will nun europaweit Geschäfte tätigen. Aus einem erfolgreichen Kleinunternehmen wird eine Handelskette.
Treffen Bildrechte, Marken, Kennzeichen Urheberrechte, Sorten, geographische Herkunftsangaben oder sonstige gewerblcihe Schutzrechte aufeinander, so gilt bei der Abwägung der widerstreitenden Rechte der Prioritätsgrundsatz: Es setzt sich das ältere Recht durch.