Imer wieder sind in den Anbieterkennzeichnungen (“Impressum”) von Webseiten die Umsatzsteuernummern der Betreiber hinterlegt. Oft mit dem Zusatz, dies entspreche den Pflichtangaben nach § 5 TMG. Doch die Angabe der Umsatzsteuernummer gehört NICHT zu den Pflichtangaben nach dieser Norm! Ein Blick in das Gesetz fördert hier die Rechtskenntnis:
§ 5 TMG [Allgemeine Informationspflichten]
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (…)
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Praxisreport
Leider findet sich der Hinweis auf eine Pflichtangabe der Umsatzsteuernummer (also nicht der Umsatzsteueridentifikationsnummer, die etwas ganz anders ist!) auch auf Webseiten von beratenden Rechtsanwälten. Auch von Anwälten die zum Internet- bzw. Online-Recht beraten und damit werben.
Diesen und vielen anderen Beunruhigten sei mitgeteilt: Die Umsatzsteuernummer ist nicht die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Aus § 5 TMG ergibt sich nicht, dass die Umsatzsteuernummer im Impressum anzugeben ist.
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