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	<title>Online-Law.de</title>
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	<description>Internet &#38; IT-Recht, RA Exner - Kiel.</description>
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		<title>BVerfG zum unerlaubten Filesharing im Internet</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 13:05:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[- Urheber- / Bildrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Prüfung der Revision zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Filesharing nunmehr angeordnet. 13.04.2012, BVerfG &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das OLG Köln (Urteil vom 22. Juli 2011 &#8211; 6 U 208/10) in einem Filesharing-Fall bejaht. Dabei stritten die Parteien am Ende allein um die Rechtsanwaltskosten. Diese betrugen aber den stattlichen Betrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Prüfung der Revision zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei <a href="http://online-law.de/tag/filesharing/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with filesharing">Filesharing</a> nunmehr angeordnet.</h3>
<p>13.04.2012, <a href="http://online-law.de/tag/bverfg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerfG">BVerfG</a> &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das OLG <a href="http://online-law.de/tag/koln/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Köln">Köln</a> (<a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 22. Juli 2011 &#8211; 6 U 208/10) in einem Filesharing-Fall bejaht. Dabei stritten die Parteien am Ende allein um die Rechtsanwaltskosten. Diese betrugen aber den stattlichen Betrag von ca. 3.500,- EUR.</p>
<p>Bei einer Musik Tauschbörse waren unstreitig 3.749 Musikdateien zum Download angeboten worden. Der bereits volljährige Sohn war jedoch nicht der Beklagte, sondern dessen Vater als der Anschlussinhaber. LG und OLG Köln hatten den Vater als Störer angesehen und hierzu nicht alle erhobenen Einwendungen geprüft. (Dies wird von den Abmahnern ebenfalls gern getan und die uneinheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage nicht dargestellt.)</p>
<p>Das OLG Köln hatte schließlich eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles abgelehnt. Die Frage der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers war damit nicht ausreichend erörtert, befand nun das oberste Verfassungsgericht. Zudem bestehe ein uneinheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine höchstrichterliche Klärung durch den <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> zwingend nahegelegt hätten.</p>
<h3>BVerfG Filesharing im <a href="http://online-law.de/tag/internet/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet">Internet</a> &#8211; Leitsätze der Redaktion:</h3>
<ol>
<li>Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat.</li>
<li>Zu der Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Skeptisch werden solche Pflichten insbesondere gegenüber volljährigen Familienmitgliedern beurteilt.</li>
<li>Art. 103 Abs. 1 GG wird durch keines der angegriffenen Urteile verletzt.</li>
</ol>
<p>Zur Pressemitteilung und Anmerkung von Rechtsanwalt Siegfried Exner auf http://www.gegen-<a href="http://online-law.de/tag/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">abmahnung</a>.de/ zu diesem Urteil</p>
<h2>Bundesverfassungsgericht: Beschluss zum unerlaubten Filesharing im Internet</h2>
<h3>Beschluss vom 13.04.2012, Az. 1 BvR 2365/11 -</h3>
<p>Im Namen des Volkes(&#8230;)</p>
<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22. Juli 2011 &#8211; 6 U 208/10 &#8211; verletzt Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (&#8230;)</p>
<p>Gründe:</p>
<p>Die Verfassungsbeschwerde betrifft unerlaubtes Filesharing im Internet im Zusammenhang mit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten.</p>
<p><span id="more-234"></span></p>
<p>I. 1. Der Beschwerdeführer &#8211; ein auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisierter Polizeibeamter &#8211; und die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens &#8211; Unternehmen der Musikindustrie &#8211; stritten über Schadensersatz aufgrund von Filesharing über den privaten Internetzugang des Beschwerdeführers. Im Laufe des Rechtsstreits wurde unstreitig, dass der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers dessen Internetzugang genutzt und über diesen in einer Tauschbörse 3.749 Musikdateien zum Download angeboten hatte. Den auf Schadensersatz gerichteten Anspruch nahmen die Klägerinnen daraufhin zurück, forderten aber weiterhin Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Diese berechneten sie aus einem Gegenstandswert von 400.000 €, woraus sich eine Forderung von rund 3.500 € ergab. (&#8230;)</p>
<p>2. Das Landgericht hat den Beschwerdeführer im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt (ZUM-RD 2011, S. 111). Derjenige, der vom Störer die <a href="http://online-law.de/tag/unterlassung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassung">Unterlassung</a> oder Beseitigung einer Störung verlangen könne, habe nach ständiger Rechtsprechung Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 683 Satz 1, § 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung helfe und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig werde. (&#8230;)</p>
<p>Die Abmahnung des Beschwerdeführers sei veranlasst gewesen. Denn es habe eine Rechtsverletzung vorgelegen, für die der Beschwerdeführer jedenfalls als Störer gemäß § 97 Abs. 1 UrhG hafte. Im Rahmen dieses Unterlassungsanspruchs sei in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung verantwortlich, der &#8211; ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein &#8211; in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt habe. (&#8230;)</p>
<p>Die Rechtsverfolgung sei auch nicht rechtsmissbräuchlich. Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke habe in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Die Behauptungen des Beschwerdeführers, die Zahlungen kämen nicht den Rechteinhabern zugute, der eigentliche Kläger sei der Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen, erfolgten ins Blaue hinein.</p>
<p>3. In seiner Berufungsbegründung trug der Beschwerdeführer unter anderem vor, es sei in der Familie über die Rechtswidrigkeit der Nutzung von Tauschbörsen gesprochen worden.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hat auf die Berufung das landgerichtliche Urteil nur im Hinblick auf die sich aus dem Streitwert ergebende Höhe der Verurteilung abgeändert und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. (&#8230;)</p>
<p>II. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, durch die beiden Urteile in seinen Rechten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt zu sein.</p>
<p>Er sei erstinstanzlich aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung davon ausgegangen, nicht als Störer verantwortlich zu sein. Das Oberlandesgericht habe seinen Vortrag unberücksichtigt gelassen, dass es in seiner Familie Gespräche und Verbote betreffend Tauschbörsen gegeben habe. (&#8230;) Schließlich habe das Oberlandesgericht die Revision zulassen müssen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Die aufgeworfenen Rechtsfragen seien für „zigtausende“ vergleichbare Fälle von Bedeutung. Es liege divergierende Rechtsprechung von Oberlandesgerichten vor, ohne dass der Bundesgerichtshof insoweit schon entschieden hätte. Angesichts der neuerdings durch die Abmahnungen in Filesharing-Fällen aufgekommenen Rechtsfragen gebiete auch die Fortbildung des Rechts eine Zulassung der Revision. (&#8230;)</p>
<h3>Entscheidungsgründe des BVerfG</h3>
<p>IV. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, soweit sie sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts richtet. Insoweit ist ihre Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Durchsetzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angezeigt und die Verfassungsbeschwerde auch offensichtlich begründet (1.).</p>
<p>Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erfolgsaussicht in der Sache nicht zur Entscheidung angenommen (2.).</p>
<p>1. Soweit die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, ist sie offensichtlich begründet. Auch die weiteren Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG liegen vor, insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden. Danach verletzt das angegriffene Urteil des Oberlandesgerichts das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Denn die Nichtzulassung der Revision wird nicht nachvollziehbar begründet, obwohl die Zulassung der Revision nahegelegen hätte.</p>
<p>a) aa) Durch eine willkürliche Auslegung oder Anwendung des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG versperrt werden (vgl. BVerfGK 2, 202 &lt;204&gt; m.w.N.).</p>
<p>bb) Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. BVerfGE 104, 220 &lt;231 f.&gt; m.w.N.). Darin liegt kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen nicht begründet zu werden brauchen (vgl. BVerfGE 50, 287 &lt;289 f.&gt;; 104, 1 &lt;7 f.&gt;; stRspr). Die Begründungsobliegenheit folgt in dieser Konstellation aus Art. 19 Abs. 4 GG oder &#8211; im Zivilprozess &#8211; aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie, wenn die Nichteröffnung der weiteren Instanz als Entzug des gesetzlichen Richters gerügt wird, aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Denn ein Berufungsgericht, das die Revision nicht zulässt, entscheidet, falls die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, unanfechtbar über die Erreichbarkeit von höherinstanzlichem Rechtsschutz im konkreten Fall. Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 &#8211; 1 BvR 1631/08 -, GRUR 2010, S. 999, Rn. 49 f., m.w.N. [zur Vorlagepflicht gemäß Art. 267 AEUV]).</p>
<p>b) Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist die Revision zuzulassen, wenn die Rechtssache entweder grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.</p>
<p>Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288 &lt;291&gt;). Zur Fortbildung des Rechts im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO ist die Revision zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen. (…)</p>
<p>c) Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts lässt nicht klar erkennen, aus welchen Gründen die Revision nicht zugelassen wurde. Eine Zulassung hätte jedoch nahegelegen.</p>
<p>aa) Zu der Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Skeptisch werden solche Pflichten insbesondere gegenüber volljährigen Familienmitgliedern beurteilt. (…)</p>
<p>bb) Der Bundesgerichtshof hat die Frage für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden. In ständiger Rechtsprechung geht er von dem Grundsatz aus, die <a href="http://online-law.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> als Störer setze die Verletzung von Prüfpflichten voraus; deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei (vgl. BGHZ 185, 330 &lt;335 f.&gt; m.w.N.). Dieser auch im angegriffenen Urteil zitierte Obersatz ist mit den Auffassungen beider Oberlandesgerichte vereinbar. Ob in der Konstellation des Ausgangsverfahrens Prüfpflichten überhaupt bestanden und falls ja, wie weit sie gingen, ist durch den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsatz offensichtlich noch nicht geklärt. Die „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung (a.a.O.) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss.</p>
<p>cc) Mithin hätte hier eine Revisionszulassung nahegelegen, weil eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO), sowie eine entscheidungserhebliche Abweichung im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO vorlag. (…)</p>
<p>dd) Es kann dahinstehen, ob die Revision auch im Hinblick auf die Frage zuzulassen gewesen wäre, ob eine Abmahnung wie die hier gegenständliche überhaupt eine grundsätzlich brauchbare anwaltliche Dienstleistung darstellt und insoweit ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten auslöst (verneinend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2011 &#8211; I-20 W 132/11 -, K&amp;R 2012, S. 116 m. Anm. Heidrich; LG <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hamburg">Hamburg</a>, Urteil vom 8. Oktober 2010 &#8211; 308 O 710/09 n.rkr. -, MMR 2011, S. 53 &lt;55&gt; m. Anm. Solmecke/Rüther).</p>
<p>2. Art. 103 Abs. 1 GG wird durch keines der angegriffenen Urteile verletzt. Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie in der Sache ohne Erfolgsaussicht ist. Damit fehlt der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des landgerichtlichen Urteils insgesamt die Erfolgsaussicht.</p>
<p>Von einer weiteren Begründung wird insoweit gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.</p>
<p>V. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist hiernach gemäß § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben. Die Sache ist an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. Diesem obliegt es zu prüfen, ob es an seiner Rechtsauffassung zu den Pflichten des Anschlussinhabers festhalten möchte; es müsste dann die Revision zulassen oder jedenfalls die Nichtzulassung schlüssig und verfassungsgemäß begründen.</p>
<p>Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, diejenige über die Festsetzung des Gegenstandswerts auf § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 &lt;366 ff.&gt;).</p>
<p>(Unterschriften)</p>
<p>Bearbeitung: <a title="kanzlei-exner.de" href="http://www.kanzlei-exner.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Siegfried Exner</a></p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/abmahnungen/abmahnkosten-abmahnungen/" title="- Abmahnkosten" rel="tag">- Abmahnkosten</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/urheber-bildrecht/" title="- Urheber- / Bildrecht" rel="tag">- Urheber- / Bildrecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/abmahnkosten/" title="Abmahnkosten" rel="tag">Abmahnkosten</a>, <a href="http://online-law.de/tag/abmahnung/" title="Abmahnung" rel="tag">Abmahnung</a>, <a href="http://online-law.de/category/abmahnungen/" title="Abmahnungen" rel="tag">Abmahnungen</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bverfg/" title="BVerfG" rel="tag">BVerfG</a>, <a href="http://online-law.de/tag/filesharing/" title="filesharing" rel="tag">filesharing</a>, <a href="http://online-law.de/tag/grundrechte/" title="Grundrechte" rel="tag">Grundrechte</a>, <a href="http://online-law.de/tag/koln/" title="Köln" rel="tag">Köln</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/" title="Multimediarecht" rel="tag">Multimediarecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" title="Urteil" rel="tag">Urteil</a><br />
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		<title>BGH: Urheberrechtsstreit um Stuttgart 21</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 11:07:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs haben keinen Anspruch, die Umgestaltung zu verhindern. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Mit der Klage will der Erbe den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs haben keinen Anspruch, die Umgestaltung zu verhindern. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Mit der Klage will der <a href="http://online-law.de/tag/erbe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Erbe">Erbe</a> den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Der <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hat eine Revision abgelehnt, u.a. da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. (<a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> PM Nr. 186/2011)</p>
<p><span id="more-231"></span></p>
<blockquote>
<h2>Bundesgerichtshof entscheidet im Urheberrechtsstreit um &#8220;<a href="http://online-law.de/tag/stuttgart/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Stuttgart">Stuttgart</a> 21&#8243;</h2>
<p>Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.</p>
<p>Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Die im Rahmen des Infrastrukturprojekts &#8220;Stuttgart 21&#8243; vorgelegte Planung der Deutschen Bahn AG sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Paul Bonatz beeinträchtigt. Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben die Klage abgewiesen. Die Revision war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und entschieden, dass Gründe für eine Zulassung der Revision nicht vorliegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht erfüllt. Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt haben, hat der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten.</p>
<p>BGH, Beschluss vom 9. November 2011 &#8211; I ZR 216/10</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>:</p>
<ul>
<li>Oberlandesgericht Stuttgart &#8211; Urteil vom 6. Oktober 2010 &#8211; 4 U 106/10, GRUR-RR 2011, 56</li>
<li>LG Stuttgart &#8211; Urteil vom 20. Mai 2010 &#8211; 17 O 42/10</li>
</ul>
<p><em>Quelle</em>: BGH PMNr. 186/2011</p></blockquote>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/urheber-bildrecht/" title="- Urheber- / Bildrecht" rel="tag">- Urheber- / Bildrecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://online-law.de/tag/erbe/" title="Erbe" rel="tag">Erbe</a>, <a href="http://online-law.de/tag/stuttgart/" title="Stuttgart" rel="tag">Stuttgart</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" title="Urheber" rel="tag">Urheber</a>, <a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/" title="Verschiedenes" rel="tag">Verschiedenes</a><br />
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		</item>
		<item>
		<title>BGH-Urteil: Denic muss Domain &#8220;regierung-oberfranken.de&#8221; löschen</title>
		<link>http://online-law.de/multimediarecht/online-recht/2011/10/bgh-denic-muss-domain-regierung-oberfranken-de-loeschen/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 10:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<guid isPermaLink="false">http://online-law.de/?p=228</guid>
		<description><![CDATA[Der BGH hat (Urteil vom 27. Oktober 2011; Az. I ZR 131/10 &#8211; regierung-oberfranken.de) entschieden, dass die DENIC Domain-Namen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen muss. &#8211; Die deutsche Vergabestelle für Domain-Namen, die DENIC war bislang von der Rechtsprechung nicht zur Prüfung der Namen der beantragten Domains verpflichtet worden. Dies kann sich durch das BGH-Urteil ändern: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hat (<a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 27. Oktober 2011; Az. I ZR 131/10 &#8211;  regierung-oberfranken.de) entschieden, dass die <a href="http://online-law.de/tag/denic/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Denic">DENIC</a> <a href="http://online-law.de/tag/domain/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Domain">Domain</a>-Namen in  Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen muss. &#8211; Die deutsche Vergabestelle für <a href="http://online-law.de/tag/domain/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Domain">Domain</a>-Namen, die DENIC war bislang von der Rechtsprechung nicht zur Prüfung der Namen der beantragten Domains verpflichtet worden. Dies kann sich durch das BGH-Urteil ändern: Dabei muss jedoch keine Vorabkontrolle bei der Registrierung einer <a href="http://online-law.de/tag/domain/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Domain">Domain</a> erfolgen. Erst wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten <a href="http://online-law.de/tag/domain/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Domain">Domain</a>-Namens zu löschen. Zudem muss ein Fall eines &#8220;eindeutigen Missbrauchs&#8221; vorliegen. Was das genau heißt, wird erst mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung durch den BGH klar werden.</p>
<blockquote><p><strong>Anm. RA Exner</strong>: Bei einzelnen, international operierenden Tarn- bzw. Briefkastenfirmen, die bewußt  namhafte Domains besetzt halten, kann die neue Rechtsprechung nun ggf. endlich zur Freigabe der &#8220;.de&#8221;- Domains führen. Für die Praxis ist in den meisten Fällen allerdings zu erwarten, dass eine große Anzahl unberechtigter Verfahren auf die DENIC zukommen wird.</p></blockquote>
<p><span id="more-228"></span></p>
<blockquote>
<h2>BGH: DENIC muss Domainnamen</h2>
<h2>in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen</h2>
<p>Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain &#8220;.de&#8221; vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort &#8220;regierung&#8221; und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. &#8220;regierung-oberfranken.de&#8221;). Der Kläger, der für seine Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. &#8220;regierung.oberfranken.bayern.de&#8221;), verlangt von der Beklagten, die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben.</p>
<p>Nachdem die umstrittenen Domainnamen inzwischen gelöscht worden und diese Domainnamen für den Kläger registriert sind, hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Da sich die Beklagte der Erledigungserklärung nicht angeschlossen hatte, musste heute darüber entschieden werden, ob die Klage ursprünglich begründet war. Diese Frage hat der BGH in seinem heute verkündeten Urteil bejaht und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.</p>
<p>Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung &#8220;ambiente.de&#8221; des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 &#8211; I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke. Aufgrund eines solchen Hinweises kann auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen.</p>
<p><em>Vorinstanzen</em>: LG Frankfurt a.M. &#8211; Urteil vom 16. November 2009 &#8211; 21 O 139/09; OLG Frankfurt a.M. &#8211; Urteil vom 17. Juni 2010 &#8211; 16 U 239/09</p>
<p><em>BGH</em>, Urteil vom 27. Oktober 2011 &#8211; I ZR 131/10 &#8211; regierung-oberfranken.de</p></blockquote>
<p>BGH, PM Nr. 172/2011</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/online-dienste/domain-recht/" title="- Domain-Recht" rel="tag">- Domain-Recht</a>, <a href="http://online-law.de/category/online-dienste/provider-recht/" title="- Provider-Recht" rel="tag">- Provider-Recht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://online-law.de/tag/denic/" title="Denic" rel="tag">Denic</a>, <a href="http://online-law.de/tag/domain/" title="Domain" rel="tag">Domain</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/" title="Multimediarecht" rel="tag">Multimediarecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/online-dienste/" title="Online-Dienste" rel="tag">Online-Dienste</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" title="Urteil" rel="tag">Urteil</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>BGH: blogger.com und blogspot.com &#8211; Haftung für Beiträge der Blogger</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 12:45:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[- Provider-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[- Unterlassung (Erklärung)]]></category>
		<category><![CDATA[Multimediarecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Provider]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der aktuell vom BGH veröffentlichten Pressemitteilung muss der Betreiber der Plattformen blogger.com und blogspot.com mit Sitz in Kalifornien einem Anspruch auf Unterlassung nach deutschem Recht nachkommen. Im vorliegenden Fall ging es um eine behauptete Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Rechts-Tipp RA Exner: Providern (und nicht nur Provider beim Blog-Hosting) ist nun dringend eine Prüfung der AGB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der aktuell vom <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> veröffentlichten Pressemitteilung muss der Betreiber der Plattformen <a href="http://online-law.de/tag/blogger/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Blogger">blogger</a>.com und blogspot.com mit Sitz in Kalifornien einem Anspruch auf <a href="http://online-law.de/tag/unterlassung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassung">Unterlassung</a> nach deutschem Recht nachkommen. Im vorliegenden Fall ging es um eine behauptete Verletzung von Persönlichkeitsrechten.</p>
<blockquote><p><strong>Rechts-Tipp RA Exner</strong>: Providern (und nicht nur <a href="http://online-law.de/tag/provider/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Provider">Provider</a> beim <a href="http://online-law.de/tag/blog/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Blog">Blog</a>-Hosting) ist nun dringend eine <em>Prüfung der AGB und der entsprechenden (&#8220;hausinternen&#8221;) Verfahren anzuraten</em>. Da deutsche Gerichte sehr unterschiedliche Fristen für Reaktionen und Löschung von Interent-Veröffentlichungen für angemessen halten, muss das Vorgehen bei der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Dritte schon vorab rechtzeitig und effektiv eingeplant sein.</p></blockquote>
<h2>BGH: <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> zu Unterlassungsansprüchen gegen Provider</h2>
<blockquote><p>Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im <a href="http://online-law.de/tag/internet/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet">Internet</a> auf Unterlassung in Anspruch.</p>
<p>Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für die Website www.blogger.com und für die unter www.blogspot.com eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet.</p>
<p><span id="more-226"></span></p>
<p>Das Landgericht hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung der Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die angestrebte Klageabweisung weiter.</p>
<p>Die Vorinstanzen haben deutsches Recht angewendet. Die Beklagte meint, es sei kalifornisches Recht anzuwenden. Der Rechtsstreit wirft insoweit die Frage auf, welche Anforderungen an die Ausübung des dem Geschädigten zustehenden Bestimmungsrechts zugunsten deutschen Rechts (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB) zu stellen sind.</p>
<p>Die Vorinstanzen haben außerdem die Ansicht vertreten, der Kläger habe zur Unwahrheit der im Blog behaupteten Tatsache nicht ausreichend vorgetragen. Insoweit geht es auch darum, in welchem Umfang ein Betroffener, der eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf die (angebliche) Unwahrheit einer im Internet verbreiteten Tatsachenbehauptung stützt, gegenüber dem Hostprovider und dem Gericht zu den Einzelheiten Stellung nehmen muss, um zu erreichen, dass der Hostprovider die weitere Verbreitung der Behauptung unterlässt.&#8221;</p></blockquote>
<p><span style="text-decoration: underline;">Quelle</span>: Terminvorschau des BGH vom 20.09.2011</p>
<p>Vorinstanzen: Landgericht <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hamburg">Hamburg</a> – Urteil vom 22. Mai 2009 &#8211; 325 O 145/08, Hanseatisches Oberlandesgericht <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hamburg">Hamburg</a> – Urteil vom 2. März 2010 &#8211; 7 U</p>
<h2>Urteil des BGH: <a href="http://online-law.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> Blog-Provider</h2>
<p>Der BGH hat im Einzelnen u.a. laut <a title="Kanzlei-Exner.de | Provider-Hafttung Urteil des BGH" href="http://www.kanzlei-exner.de/Rechtsanwalt-Kiel/bgh-host-provider-soll-fur-blog-eintrag-haften/2011/138" target="_blank">Pressemitteilung </a>ausgeführt:</p>
<blockquote><p>Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer &#8211; das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung &#8211; bejaht werden kann.(&#8230;)</p>
<p>Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. (&#8230;)</p>
<p>Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen. (&#8230;)</p>
<p>zu: BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 &#8211; VI ZR 93/10</p></blockquote>
<p>BGH, PM Nr. 169/2011</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/verschiedenes/internationales/" title="- Internationales" rel="tag">- Internationales</a>, <a href="http://online-law.de/category/online-dienste/provider-recht/" title="- Provider-Recht" rel="tag">- Provider-Recht</a>, <a href="http://online-law.de/category/abmahnungen/unterlassungserklarung-abmahnungen/" title="- Unterlassung (Erklärung)" rel="tag">- Unterlassung (Erklärung)</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://online-law.de/tag/blog/" title="Blog" rel="tag">Blog</a>, <a href="http://online-law.de/tag/blogger/" title="Blogger" rel="tag">Blogger</a>, <a href="http://online-law.de/tag/haftung/" title="Haftung" rel="tag">Haftung</a>, <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" title="Hamburg" rel="tag">Hamburg</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/" title="Multimediarecht" rel="tag">Multimediarecht</a>, <a href="http://online-law.de/tag/provider/" title="Provider" rel="tag">Provider</a>, <a href="http://online-law.de/tag/unterlassung/" title="Unterlassung" rel="tag">Unterlassung</a><br />
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>BGH: Personen-Bildersuche bei google ( Vorschaubilder II )</title>
		<link>http://online-law.de/abmahnungen/online-recht/2011/10/bgh-personen-bildersuche-bei-google-vorschaubilder-ii/</link>
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		<pubDate>Sun, 23 Oct 2011 15:07:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Unterlassung (Erklärung)]]></category>
		<category><![CDATA[- Urheber- / Bildrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Multimediarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Dienste]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Fotograf]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheber]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschaubilder]]></category>

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		<description><![CDATA[Redaktionelle Leitsätze (und Anm. RA Exner): Eine die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung liegt auch dann vor, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem (unberechtigten!) Dritten ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Redaktionelle Leitsätze (<em>und Anm. RA Exner</em>):</p>
<ol>
<li>Eine die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung liegt auch dann vor, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem (unberechtigten!) Dritten ohne Schutzvorkehrungen ins <a href="http://online-law.de/tag/internet/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet">Internet</a> eingestellt worden ist.</li>
<li>Dem <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheber">Urheber</a> ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben.</li>
</ol>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Anm</strong></span>: Bei der Durchsetzung der eigenen Rechte &#8211; hier der Rechte des Fotografen als Urheber &#8211; ist es ratsam, die Rechte möglichst gegenüber dem oder den Handelnden geltend zu machen. Die <a href="http://online-law.de/tag/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> gegen die <a href="http://online-law.de/tag/suchmaschine/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Suchmaschine">Suchmaschine</a> &#8211; hier <a href="http://online-law.de/tag/google/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Google">google</a> &#8211; zu richten, hat der <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> als unbegründet angesehen: Die <a href="http://online-law.de/tag/unterlassung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassung">Unterlassung</a> und den Schadensersatz (namentlich die <a href="http://online-law.de/tag/abmahnkosten/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnkosten">Abmahnkosten</a>) muss der Urheber vom handelnden Rechtsverletzer fordern.</p>
<p><span id="more-223"></span></p>
<blockquote>
<h2>BGH: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google</h2>
<p>Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.</p>
<p>Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins Internet eingestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in einer Ergebnisliste in verkleinerter Form als <a href="http://online-law.de/tag/vorschaubilder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vorschaubilder">Vorschaubilder</a> (&#8220;thumbnails&#8221;) gezeigt. Die <a href="http://online-law.de/tag/vorschaubilder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vorschaubilder">Vorschaubilder</a> enthalten einen elektronischen Verweis (Link), über den man zu der Internetseite mit der wiedergegebenen Abbildung gelangen kann.</p>
<p>Der Kläger ist <a href="http://online-law.de/tag/fotograf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Fotograf">Fotograf</a>. Im Dezember 2006 und März 2007 wurden auf Suchanfragen die Abbildungen eines vom Kläger angefertigten Lichtbildes der Fernsehmoderatorin Collien Fernandes als Vorschaubilder angezeigt. Als Fundort der Abbildungen wurden zwei näher bezeichnete Internetseiten angegeben.</p>
<p>Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.</p>
<p>Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich geschützten Werkes ins Internet einstellt, ohne technisch mögliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen, durch schlüssiges Verhalten seine Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung erklärt und der darin liegende Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes (§ 19a UrhG) daher nicht rechtswidrig ist (BGH, <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 29. April 2010 &#8211; I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 &#8211; Vorschaubilder I).</p>
<p>In der heute verkündeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Der Kläger hatte im Streitfall zwar geltend gemacht, er habe den Betreibern der Internetseiten, auf denen die Vorschaubilder der Fotografie eingestellt waren, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Darauf kommt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nicht an. Der Kläger hatte nämlich Dritten das Recht eingeräumt, das Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist &#8211; so der Bundesgerichtshof &#8211; nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Es ist allgemein bekannt, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden können, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben.</p></blockquote>
<p>BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 &#8211; I ZR 140/10 &#8211; Vorschaubilder II</p>
<p>Vorinstanzen: LG <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hamburg">Hamburg</a> &#8211; Urteil vom 26. September 2008 &#8211; 308 O 248/07; OLG <a href="http://online-law.de/tag/hamburg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hamburg">Hamburg</a> &#8211; Urteil vom 23. Juni 2010 &#8211; 5 U 220/08</p>
<p>BGH, PM Nr. 165/2011</p>

	Tags:<a href="http://online-law.de/category/abmahnungen/unterlassungserklarung-abmahnungen/" title="- Unterlassung (Erklärung)" rel="tag">- Unterlassung (Erklärung)</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/urheber-bildrecht/" title="- Urheber- / Bildrecht" rel="tag">- Urheber- / Bildrecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/abmahnungen/" title="Abmahnungen" rel="tag">Abmahnungen</a>, <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://online-law.de/tag/fotograf/" title="Fotograf" rel="tag">Fotograf</a>, <a href="http://online-law.de/tag/google/" title="Google" rel="tag">Google</a>, <a href="http://online-law.de/tag/internet/" title="Internet" rel="tag">Internet</a>, <a href="http://online-law.de/category/multimediarecht/" title="Multimediarecht" rel="tag">Multimediarecht</a>, <a href="http://online-law.de/category/online-dienste/" title="Online-Dienste" rel="tag">Online-Dienste</a>, <a href="http://online-law.de/tag/suchmaschine/" title="Suchmaschine" rel="tag">Suchmaschine</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urheber/" title="Urheber" rel="tag">Urheber</a>, <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" title="Urteil" rel="tag">Urteil</a>, <a href="http://online-law.de/tag/vorschaubilder/" title="Vorschaubilder" rel="tag">Vorschaubilder</a><br />
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		<title>BGH-Urteil: Falsche Rubik keine Irreführung (Kilometerstand bei Online-Autokauf)</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 15:37:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Unterlassung (Erklärung)]]></category>
		<category><![CDATA[- Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[- Vertragsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat einen Wettbewerbs-Rechtsstreit zwischen Gebrauchhändlern von Autos mit Urteil vom 06.10.2011 entschieden. Demnach besteht bei Einordnung eines gebrauchten Autos kein Unterlassungsanspruch des Wettbewerbers, wenn der Wagen in eine ganz falsche Rubik einordnet (5.000km statt tatsächlich &#62; 100.000km!) wird. Der BGH hat darin &#8211; anders als noch die Vorinstanzen &#8211; nur eine unwahre Angabe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://online-law.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hat einen Wettbewerbs-Rechtsstreit zwischen Gebrauchhändlern von Autos  mit <a href="http://online-law.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 06.10.2011 entschieden. Demnach besteht bei Einordnung eines gebrauchten Autos kein Unterlassungsanspruch des Wettbewerbers, wenn der Wagen in eine ganz falsche Rubik einordnet (5.000km statt tatsächlich &gt; 100.000km!) wird. Der BGH hat darin &#8211; anders als noch die Vorinstanzen &#8211; nur eine unwahre Angabe gesehen. Das Publikum solle dadurch nicht irre geführt werden.</p>
<p><strong>Anm. RA Exner</strong>: (1) Der BGH übersieht hier m.E., dass die Suche nach Gebrauchtwagen beim <a href="http://online-law.de/tag/online/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Online">Online</a>-<a href="http://online-law.de/tag/autokauf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Autokauf">Autokauf</a> oftmals (nur/auch) über den Kilomerterstand erfolgt. Die potentiellen Käufer für eine ganz anderen Fahrzeugwert finden also diesen &#8220;falsch&#8221; eingeordneten Gebrauchtwagen. Warum soll darin keine Irreführung liegen?</p>
<p>(2) In der Pressemitteilung zum Urteil wird lediglich die &#8220;unzumutbaren Belästigung der Internetnutzer&#8221; beim Online-Autokauf erwähnt, die aber nicht Gegenstand des Verfahrens war. Erst recht wird dann nicht Gegenstand die künftige Entwicklung im Online-Gebrauchtwagenmarkt sein: Mit diesem Urteil im Rücken werden nun wohl einzelne gewiefte Auto-Händler bewußt einzelne Angebote in &#8220;unpassenden&#8221; Rubiken platzieren. Wie dies rechtlich gefahrlos gemacht weden kann hat der BGH ja jetzt gezeigt. Dem muss man mit Blick auf die Lauterkeit im Wettbewerb nicht zustimmen.</p>
<p>(3) Es ist wünschenwert, dass der BGH die Gründe für Abmahnungen auch im Wettbewerbsrecht einschränkt. Es ist nun zu hoffen, dass in den Urteils-Gründe eine gute und in der Praxis taugliche Abgrenzung für den Online-Autokauf vorgelegt wird.</p>
<p><span id="more-213"></span></p>
<blockquote>
<h2>BGH: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform</h2>
<p>Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs interessierten Verbraucher wettbewerbswidrig ist.</p>
<p>Die Parteien handeln mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, die sie unter anderem über eine Internethandelsplattform zum Kauf anbieten. Dabei kann der Verkäufer verschiedene Merkmale, beispielsweise den Kilometerstand, zu dem von ihm angebotenen Fahrzeug eingeben. Ein Kaufinteressent kann ebenfalls Kriterien zu dem von ihm gesuchten Fahrzeug auswählen. Zum Kilometerstand kann er &#8220;beliebig&#8221; oder beispielsweise 5.000 km, 100.000 km oder 125.000 km eingeben.</p>
<p>Die Beklagte inserierte auf einer Internethandelsplattform in der Rubrik &#8220;bis 5.000 km&#8221; ein Fahrzeug mit folgender fettgedruckter Überschrift: &#8220;BMW 320 d Tou.* Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260 KM**&#8221;. Die Klägerin hat in dem Angebot des Fahrzeugs in einer unzutreffenden Kilometerstandsrubrik eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verkehrs erblickt und die Beklagte daher auf <a href="http://online-law.de/tag/unterlassung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassung">Unterlassung</a> in Anspruch genommen.</p>
<p>Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Die Beklagte nehme durch die unzutreffende Kilometerangabe in der Suchrubrik &#8220;bis 5.000 km&#8221; eine irreführende Handlung vor und verschaffe sich dadurch trotz der Richtigstellung des Kilometerstandes im eigentlichen Verkaufsangebot gerade auch gegenüber Mitbewerbern einen relevanten Vorteil.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Klage auf die Revision der Beklagten abgewiesen. Zwar liegt in dem Angebot des Fahrzeugs in der unrichtigen Rubrik über die Laufleistung eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall war die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, das Publikum irrezuführen. Die richtige Laufleistung des Fahrzeugs ergab sich ohne weiteres bereits aus der Überschrift des Angebots, so dass eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen war. Die Frage, ob eine Einstellung in eine falsche Rubrik unter anderen Gesichtspunkten, etwa einer unzumutbaren Belästigung der Internetnutzer, wettbewerbsrechtlich unlauter ist, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits.</p>
<p><em>BGH</em>, Urteil vom 6. Oktober 2011 ­ I ZR 42/10</p>
<p><em>Vorinstanzen</em>: LG Freiburg &#8211; Urteil vom 12. Juni 2009 ­ 10 O 5/09, OLG Karlsruhe &#8211; Urteil vom 4. Februar 2010 ­ 4 U 141/09</p>
<p>BGH, PM Nr. 158/2011</p></blockquote>

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