, Urteil vom 2. Oktober 2008 – I ZR 18/06 – PCs – sind keine Geräte zur fotomechanische Vervielfältigungen, wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät. Das ist die Kurzzusammenfassung des Urteils des . Damit wies der das Anliegen der Verwertungsgesellschaft für Autoren (VG Wort) zurück. Diese hatten von einem Importeur von Computern je Gerät 30,- EUR Abgaben an die Gemeinschaft der Urheber gefordert. Damit hat der schrittweise klarheit für die modernen Bürogeräte geschaffen: Nach den Entshceidungen zu Mutlifunktionsgeräten und Druckern und Plottern (, Urteil vom 30.01.2008 – Az. I ZR 131/05 – Abgabe bejaht), CD-Kopierstationen (, Urteil vom 17. 07.2008, Az.  I ZR 206/05 – keine Abgabe ), liegt nun als auch für eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Zur Erleichterung alle PC-Käufer und zum Ärger aller Autoren: Keine Abgabe!

(BGH, Pressemitteilung zur Entscheidung auf jur-blog.de)

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