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, vom 07.07.2010, VIII ZR 268/07 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Die Revision des Versandhandelsunternehmens hatte keinen Erfolg.

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, PM – Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über Wertersatz nach einem Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs (gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB) zu entscheiden. Dabei ging es um die Höhe des Geldersatzes, weil em Rücktrittsgegner die Rückgewähr der empfangenen Leistung aufgrund einer Weiterveräußerung nicht mehr möglich war und er deshalb Wertersatz schuldete. Es ging um den Kauf eines Pferdes.

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Die Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines großen TK-Anbieters, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

Die folgenden sind unwirksam. Diesen Beitrag weiterlesen »

Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann. Diesen Beitrag weiterlesen »

Bundesgerichtshof (), vom 23. Januar 2008 – VIII ZR 246/06 – Ein Verkäufer kann vom verlangen, wenn sich ein eine Anzeige eines Magels und das Verlagen der als unzutreffend erweist. (§ 439 Abs. 1 BGB ) Die Prüfungspflicht des Käufers sind jedoch sehr stark begrenzt, da er nur Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen muss. Diesen Beitrag weiterlesen »

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs () hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.
Nach der Preisangabenverordnung ist ein Versandhändler dazu verpflichtet, zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Er ist außerdem verpflichtet, Diesen Beitrag weiterlesen »