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LG Hamburg Urteil vom 14.3.2007, 308 O 730/06 – Die gut strukturierte Entscheidung des LG Hamburg widerspricht der langjährigen Praxis der Autoversicherer. Methodisch sauber gibt gut begründet wieder: (1) Aus bei einer passwortgeschützten Restwertbörse kann ein öffentliches Zügänglich machen vorliegen. Dies wurde hier aus einer großen Zahl der Zugriffsberechtigten (ca 5.000 Fachleute) abgeleitet. (2) Gutachterbilder für die Restwertermittlung sind nicht ausdrücklich oder sonst automatisch Diesen Beitrag weiterlesen »