Artikel-Schlagworte: „IT-Verträge“
Die Bezeichnungen von IT-Verträgen (“Überschriften”) werden von den Parteien oft lange und intensiv diskutiert. Doch rechtlich haben solche Bezeichnungen nur geringe Bedeutung: Sie werden von der deutschen Rechtsprechung nur als Indiz für eine Vertragsart betrachtet.
Zahlreiche Klauseln in IT-Verträgen unter Kaufleuten sind juristisch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies gilt z.B. für