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In einer aktuellen Meldung hat der Heise Verlag von der Verurteilung des durch Abmahnungen bekannt gewordenen Anwalts von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung berichtet. In einer anderen Strafsache soll das LG den Anwalt schon wegen Veruntreuung veruteilt haben. Auch Vorstrafen wegen Urkundenfälschung seien in die Strafbemessung eingegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig gewesen; eine Einlegung der Revision gegen die Entscheidung – darauf weist heise ausdrücklich hin – also noch möglich.

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