Artikel-Schlagworte: „Priorität“

Wer zuerst kommt, malt zuerst. Dieser Grundsatz der gilt auch im -Recht bei der Vergabe neuer Domains. Wer also eine schönen freien -Namen entdeckt darf diesen grundsätzlich sichern.
Abmahnungen und die Freigabe der drohen aber, wenn eine gleichlautende besteht. Dies kann bei notorisch bekannten Marken auch nicht durch sogenannte Bindestrich-Schreibweisen verhindert werden.

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Nicht selten kollidieren bestehende Marken- oder Namensrechte.

Beispiele: Eine lokale Firma will nun europaweit Geschäfte tätigen. Aus einem erfolgreichen Kleinunternehmen wird eine Handelskette.

Treffen Bildrechte, Marken, Kennzeichen Urheberrechte, Sorten, geographische Herkunftsangaben oder sonstige gewerblcihe aufeinander, so gilt bei der Abwägung der widerstreitenden Rechte der Prioritätsgrundsatz: Es setzt sich das ältere Recht durch.

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