Artikel-Schlagworte: „Software-Erstellung“

Was ist im Bereich von Software-Programmen vom geschützt? Juristische Begriffe des bedürfen der Übersetzung in eine technische Sprache, um operabel zu sein.
Geschützt sind nach der Art des Software-Programms:

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Ab wann ist ein Software-Programm schutzfähig und darf nur mit einer genutzt werden? Ab wann darf jemand sich eines Programms nennen und die Einhaltung einer vorgegebenen fordern? Übre diese Fragen entscheidet die Formulierung des § 69a Abs. 3 UrhG:

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Für die Planung in einem – besonders bei einer – ist die fehlende Schutzfähigkeit von Ideen von besonderer Bedeutung. Wer auf eine angewiesen ist, tut gut daran den anderweitig zu sichern. Dies kann z. B. durch eine vertragliche Vereinbarung geschehen ( Know-how-Vertrag), der aufgrund der Vertragsfreiheit der Parteien auch andere Dinge schützen kann, als z. B. das .

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Nach § 69a UrhG ist ein Unternhemer zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse bei der Programmierung – insb. – im Arbeits- oder Dientsverhältnis berechtigt.
Als Voraussetzung muss eine arbeitsvertragliche Tätigkeit gegeben sein.
Rechts-Tipp: Die Rechte an der erstellten Software gegen auch an das über, wenn der nicht als Programmierer eingestellt worden ist.

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Erstellt ein im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Computerprogramm ( im Arbeits- oder Dienstverhältnis), so ist der Arbeitgber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt.

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Eine nachträgliche Miturheberschaft (§ 8 UrhG) an Software kommt in Frage, wenn ein eigenschöpferischer Beitrag nach Erstellung der Software geleisteet wird.

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