Artikel-Schlagworte: „Softwareschutz“
Die Kopie und das Verbreiten von Begleitmaterial zur Software und/ oder Hardware ohne Lizenz ist grundsätzlich unzulässig. Ist solche Material nicht zur Verbreitung durch den Hersteller / Verfasser frei gegeben, so können Abmahnung, Auskunftsansprüche und Lizenzentgelte nachgefordert werden. Als geschütztes Begleitmaterial sind einzustufen: