Artikel-Schlagworte: „Standesrecht“
Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dürfen Anwälte nun auch ihre Leistung über eBay, MyHammer oder andere Online-Auktionen versteigern.
Hintergrund: Für die Vergütung von anwaltlichen Leistungen gilt im Großen und Ganzen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz werden anwalltiche Leistungen anhand von Gebührentatbeständen berechnet. Gerade im außergerichtlichen Bereich werden von Anwälten aber Dienstleistungen zu frei vereinbarten Preisen, u. a. gem. schriftlicher Vergütungsvereinbarung erbracht. Dies ist auch nach dem RVG so vorgesehen.
Nicht vorgesehen ist bzw. war bisher die Versteigerung von Anwaltsdiensten. Dies wurde – entsprechend einer althergebrachten Auffassung – zumeist sogar als standeswidrig angesehen. Auch Anwaltskammern haben sich diesen Standpunkt zu Eigen gemacht. Kritik hiergegegen kam massiv auf, als die Europäische Kommission die Standesregeln als möglicherweise wettbewerbsrelevant auf dem Binnenmarkt kritisierten. Diesen Beitrag weiterlesen »