Artikel-Schlagworte: „Unterlassung“
Laut einem Beschluß des Landgerichts (LG) Lübeck vom 6.3.2006, Az. 5 O 315/05 kann bei einem Wettbewerbsverstoß durch unverlangte E-Mail-Werbung Unterlassung verlangt werden. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr kann die Abgabe einer einfachen Unterlassungserklärung verlangt werden. Der Streitwert bei einmaliger unbefugter Zusendung an eine beruflich genutzte Adresse wurde auf 4.000,- EUR festgesetzt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Negative Werturteile und Schmähkritik sind auch als Äußerungen in einem Internetforum unzulässig.
Gegen den Betreiber eines Internetforums kann ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Äußerungen aus §§ 823, 1004; TDG § 11 a.F. BGB bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen. Erhät er jedoch Kenntnis von einem solchen Vorgang, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 – VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581). Das Gericht hat die allgemeinen Grundsäötze des BGH damit erneut bestätigt. Hier wurden die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche daher auch für einen Beitrag in dem Internetforum der Internetpräsenz www.p…-multiplayer.de
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007, Az. 2 U 862/06