Artikel-Schlagworte: „Verbraucherrechte“
Für Online-Käufer ist ein unvollständig oder offensichtlich fehlerhaftens Impressum einer Internetseite (Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG) ein eindeutiges Warnzeichen:
Dies sind:
- Ausländische Anbieter-Adresse bei deutscher Versandanschrift
- Schwierige Erreichbarbeit, da nur Fax oder Mail angegeben wurden
- Kostenpflichtige Telefon- / Fanummern
Wenn die Angaben in einer extra Seite “Kontakt” umfänglicher und kostenlos sind gilt die Warnung eingeschränkt: Die Angaben auf den beiden Seiten dürfen dann nicht widersprüchlich sein.