Artikel-Schlagworte: „Verbraucherrechte“

Für Online-Käufer ist ein unvollständig oder offensichtlich fehlerhaftens einer Internetseite (Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG) ein eindeutiges Warnzeichen:
Dies sind:

  1. Ausländische Anbieter-Adresse bei deutscher Versandanschrift
  2. Schwierige Erreichbarbeit, da nur Fax oder Mail angegeben wurden
  3. Kostenpflichtige Telefon- / Fanummern

Wenn die Angaben in einer extra Seite “Kontakt” umfänglicher und kostenlos sind gilt die Warnung eingeschränkt: Die Angaben auf den beiden Seiten dürfen dann nicht widersprüchlich sein.

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