LG : Junger Fischhändler aus wegen falschem Kaviar bei eBay verurteilt

Das Landgericht hat einen 26-jährigen Fischhändler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt: Wegen des Verkaufs von falschem Beluga-Kaviar wegen Betrugs in 254 Fällen über Online-Auktionen bei eBay wurde der Kieler verurteilt. Er hatte die Produkte für 18 bzw 60 Euro von einem hessischen Händler erworben und für 15,40 bis 299,- EUR über eBay verkauft.

LG : Wegen Kauf zum Schnäppchen-Preis doch kein Hehler

Das LG stellte nunmehr einen Spruch des AG Pforzheim klar. Dieses hatte wegen Kauf zu einem niedrigen Preis angenommen. Das LG stellte nunmehr klar: Nur wer vorsätzlich gestohlene Ware kauft, ist Hehler. Im vorliegenden Fall hatte der Beschludigte eine Navigationsgerät zu 670,- EUR erworbe. Dies kostete im Handel regulär 2.137,- EUR. Das AG Pforzheim hatte darin gesehen und eine Geldstrafe von 1.200,- EUR verhangen. Diese unseelige Rechtsprechung ist nun mit der Urteilsaufhebung durch das LG vom Tisch. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung des Urteils verlangt.

Meldungen von www.auktion-und-recht.de

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